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Deri-Standard Umzug

Checkliste für den Privatumzug

  1. Denken Sie daran, dass Gas, Elektrizität, Rundfunk, Fernsehen, Fernsprecher und Zeitungen um- oder abgemeldet werden müssen. Lassen Sie die Zählerstände zum geeigneten Zeitpunkt ablesen oder machen Sie es selbst in Verbindung mit einer entsprechenden Vereinbarung mit Ihrem Vermieter.
     
  2. Teilen Sie die Änderung Ihrer Adresse der Post, Ihrer Bank, Ihren Versicherungen, Ihren Lieferanten und all denjenigen mit, mit denen Verträge bestehen. Auch Ihre Bekannten wollen wissen, wo Sie jetzt wohnen. Wir stellen Ihnen dazu gern geeignete, vorgedruckte Karten zur Verfügung. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung müssen Sie binnen 3 Monaten auch Ihr Kraftfahrzeug auf den neuen Standort ummelden.
     
  3. Der eventuell notwendigen Umschulung Ihrer schulpflichtigen Kinder sollten Sie besondere Aufmerksamkeit schenken. Sie könnten sich vielleicht schon frühzeitig die neue Schule ansehen und sich einmal mit dem Rektor unterhalten.
     
  4. Fertigen Sie sich einen Plan Ihrer neuen Wohnung an. So ist es unseren Mitarbeitern möglich, beim Umzug die Möbel sofort an die von Ihnen gewünschte Stelle zu setzen.
     
  5. Nehmen Sie sich Zeit für die Durchsicht Ihres Hausstandes und sortieren Sie gründlich aus, bevor Sie einpacken. Das spart Umzugskosten.
     
  6. Lassen Sie Fernsehapparate, Waschmaschinen, Kühlschränke und Radiogeräte durch den zuständigen Kundendienst für den Transport sichern, da unsere Haftung nach den geltenden Beförderungsbedingungen eingeschränkt ist.
     
  7. Für Schäden, die durch mitgenommene feuergefährliche, ätzende, explosive, giftige und strahlende Stoffe, durch Öle, Fette oder Tiere hervorgerufen werden, haften wir nicht.
     
  8. Prüfen Sie frühzeitig, welche Lampen Sie in Ihre neue Wohnung mitnehmen wollen und achten Sie darauf, dass diese Lampen möglichst zuletzt verladen werden, damit sie in der neuen Wohnung frühzeitig zur Verfügung stehen. Das empfiehlt sich vor allem, wenn Sie in der Herbst- oder Winterzeit umziehen.
     
  9. Disponieren Sie rechtzeitig die notwendigen Handwerker wie Maler, Tapezierer, Installateure, Elektro-, Radio- und Fernsehmechaniker sowohl zum Abbau Ihrer Geräte in der alten Wohnung als auch für den Anschluss in der neuen Wohnung. Diese Arbeiten gehören nicht zu den üblichen Leistungen unserer Mitarbeiter. Fragen Sie bei uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Handwerkervermittlung.
     
  10. Ihr Vermieter will die von Ihnen gekündigte Wohnung natürlich wieder vermieten. Sie müssen deshalb die Wohnung entweder zu den im Vertrag festgesetzten oder zu den ortsüblichen Tageszeiten besichtigen lassen. Ortsüblich ist eine Besichtigung täglich, mit Ausnahme von Samstag und Sonntag, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr. Der Vermieter hat das Recht, dabei anwesend zu sein.
     
  11. Die alten Wohnräume sind meist besenrein zu übergeben. Boden und Keller sind restlos zu räumen.
     
  12. Sämtliche Haus- und Wohnungsschlüssel der alten Wohnung müssen an den Vermieter abgeliefert werden, auch wenn Sie sich selbst Schlüssel haben anfertigen lassen. Auch die Schlüssel eines selbstangebrachten Sicherheitsschlosses an der Wohnungstür müssen dem Vermieter zur Verfügung gestellt werden, wenn das Schloss nicht entfernt wird. Die Schlüssel Ihres Mobiliars sollten Sie vor dem Umzug bereits kennzeichnen und sammeln. Sie haben diese Schlüssel in der neuen Wohnung dann sofort griffbereit.
     
  13. Lassen Sie im eigenen Interesse Glas, Porzellan und ähnliche empfindliche Gegenstände durch unsere Mitarbeiter verpacken, denn die Behandlung dieser Dinge erfordert besondere Erfahrung und Umsicht, über die unsere geschulten Leute verfügen. Die Haftung für den Inhalt der nicht durch unser Mitarbeiter ein- oder ausgepackten Behälter ist nach den Beförderungsbedingungen ausgeschlossen.
     
  14. Machen Sie uns auf wertvolle Kunstgegenstände und sonstige Kostbarkeiten aufmerksam. Unsere Haftung für Schäden und Verluste ist nach den durch Verordnung geltenden Beförderungsbedingungen für den Möbelverkehr mit Kraftfahrzeugen geregelt, bei Bahn- und Überseetransporten nach den getroffenen Vereinbarungen.
     
  15. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Transportversicherung, die wir Ihnen gerne vermitteln, Diese deckt Risiken ab, für die wir aufgrund der Beförderungsbedingungen nicht oder nur eingeschränkt haften. Schäden am Umzugsgut oder Verluste müssen unverzüglich nach Ablieferung in der neuen Wohnung, zweck mäßigerweise unter Hinzuziehung einer verantwortlichen Person unserer Firma, festgestellt und schriftlich festgehalten werden.
     
  16. Es empfiehlt sich, das Umzugsgut in der neuen Wohnung sofort abzunehmen, da sonst möglicherweise Mehrkosten durch verzögerte Annahme entstehen.
     
  17. Trennen Sie sich rechtzeitig von überzähligen Möbelstücken, die Sie nicht in die neue Wohnung mitnehmen wollen. Mobiliar, welches Sie vorübergehend in der neuen Wohnung nicht aufstellen können, lagern wir gerne ein. Der Empfang der Güter wird Ihnen auf einem Lagerempfangsschein bestätigt. Bei uns liegen Lagerbedingungen zugrunde, die Haftungsbeschränkungen enthalten. Lesen Sie sich die Lagerbedingungen und den Lagerschein genau durch.
     
  18. Umzugsarbeit kostet Energie und Schweiß. Unsere Mitarbeiter freuen sich über erfrischende Getränke und ein kleines Trinkgeld.
     
  19. Klare schriftliche Vereinbarungen, für die es Vordrucke gibt und offene Erörterungen aller bestehenden oder entstehenden Unstimmigkeiten vermeiden spätere Auseinandersetzungen und Ärger.
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